1. Sie wollen bei SOS-Kinderdorf um eine Entschädigung ansuchen?
SOS-Kinderdorf hat unabhängige Ombudsstellen eingerichtet, die Opferschutzverfahren führen. In diesen Verfahren können ebenfalls Entschädigungen zugesprochen werden.
SOS-Kinderdorf Österreich hat zur Untersuchung der bekannt gewordenen Missstände an Standorten von SOS-Kinderdorf am 08.10.2025 eine Reformkommission unter der Leitung von Dr. Irmgard Griss eingesetzt. Ziel der Reformkommission war es, Missstände sowie damit zusammenhängende Strukturen zu untersuchen und daraus Empfehlungen für die Organisation abzuleiten.
Ausgangspunkt waren zwei Studien für die SOS-Kinderdorf Region Süd (Moosburg, Oktober 2021) und das SOS-Kinderdorf West (Imst, Oktober 2022). Die Kommission wurde berechtigt, sämtliche Standorte in die Untersuchung einzubeziehen.
Die Kommission hatte zudem den Auftrag, die bisherigen Aufarbeitungs-, Kommunikations- und Reformmaßnahmen an den Standorten Moosburg und Imst sowie in der Gesamtorganisation zu überprüfen. Basierend auf den Untersuchungsergebnissen hat die Kommission in ihrem Abschlussbericht strukturelle Missstände klar benannt und notwendige organisatorische und prozessuale Änderungen innerhalb der Organisation empfohlen.
Die Kommission hat ihre Untersuchungsergebnisse in anonymisierter Form in einem Bericht veröffentlicht.
Am 26.06.2026 wurde die Tätigkeit der Reformkommission mit dem nun vorliegenden und hier abrufbaren Bericht beendet. Ziel der Arbeit war die Aufarbeitung von Missständen und die Untersuchung von dahinterliegenden Strukturen bei SOS-Kinderdorf Österreich.
Wir bedanken uns für alle Gespräche und Zuschriften. Ohne diese Einblicke wäre unsere Arbeit nicht möglich gewesen.
Nachdem unsere Tätigkeit nun abgeschlossen ist, bitten wir um Verständnis, dass wir keine Informationen zu Missständen mehr berücksichtigen oder bearbeiten können.
Wir hoffen, dass dieser Bericht zu einer Verbesserung im Sinne eines umfassenden Kinderschutzes beiträgt. Diese Entwicklung muss durch kontinuierliche partizipative Einbindung von Mitarbeiter*innen sowie Kindern und Jugendlichen fortgeführt werden, um SOS Kinderdorf Österreich eine stabile Zukunft zu ermöglichen.
SOS-Kinderdorf hat unabhängige Ombudsstellen eingerichtet, die Opferschutzverfahren führen. In diesen Verfahren können ebenfalls Entschädigungen zugesprochen werden.
Die Volksanwaltschaft kann Sie zur Heimopferrente beraten. Auf der Webseite finden Sie zudem die Kontakte zu regionalen Anlaufstellen für Pauschalentschädigungen.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften beraten und vertreten Kinder und Jugendliche und vermitteln bei Konflikten.
Die Kinderschutzzentren unterstützen Kinder und Jugendliche nach Gewalterfahrungen.
Die Gewaltschutzzentren sind spezialisierte und gesetzlich anerkannte Einrichtungen für Betroffene von Gewalt.
SOS-Kinderdorf hat verschiedene Möglichkeiten eingerichtet, um (auch anonym) in Kontakt zu treten, wenn Sie Fehlverhalten oder Missstände bei SOS-Kinderdorf Österreich wahrgenommen haben oder selbst betroffen sind.
Personen, die von SOS-Kinderdorf betreut wurden, können sich zur Beratung und Unterstützung jederzeit an die Anlaufstellen wenden.
Die Selbstvertretung wird von Care Leaver*innen selbst getragen und bietet Austausch, gegenseitige Unterstützung und eine gemeinsame Stimme in politischen Diskursen.